Landratsamt Miltenberg
SG 42 - Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg

Fachbereich Jagdwesen
Telefon: 09371 501-304
Fax: 09371 50179-306
E-Mail: jagd@lra-mil.de

Antrag auf Bestätigung einer Person als Jagdaufseher:in

Anwendungsfälle für diesen Online-Service

Die revierinhabende(n) Person(en) kann/können zum Schutz der Jagd volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher anstellen. Für die Bestätigung von Jagdaufsehern ist die Jagdbehörde zuständig.

  • Verwenden Sie diesen Online-Service, wenn Sie als Jagdberechtige:r / Revierinhaber:in für Ihr Jagdrevier eine Person als Jagdaufseher:in bestätigen lassen wollen.

Bevor Sie beginnen

Zur ordnunsgemäßen Erstellung dieses Dokumentes sind bestimmte Informationen und Voraussetzungen unbedingt erforderlich, ohne die Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Um einen Abbruch während der Eingabe zu vermeiden, prüfen Sie bitte zunächst, ob die aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.

Anmeldeoptionen für den Online-Service

Verwendung ohne Anmeldung

  • Eine Verwendung des Online-Services ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend
  • Ein abgesendeter Online-Service ohne Anmeldung ist alleine nicht ausreichend
  • Sie müssen in jedem Fall Ihr Dokument ausdrucken, händisch unterschreiben und in Papierform einreichen

Anmeldung mit der BayernID

Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" mit Benutzername und Passwort

  • Das Authentifizierungslevel "Basisregistrierung" ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck sowie händische Unterschrift sind obligatorisch
  • Die postalische Einreichung des unterschriebenen Dokumentes ist erforderlich

Authentifizierungslevel "Substanziell" mit Elster- oder Authega-Zertifikat

  • Digitale Einreichung ersetzt die Schriftform
  • Keine händische Unterschrift oder Einreichung in Papierform erforderlich
  • Softwarezertifikat muss vorhanden sein

Authentifizierungslevel "Hoch" mit eID, eAT oder eID-Karte

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

*Zur Verwendung eines NFC-fähigen Smartphones als Kartenlesegerät bestehen weitere Vorraussetzungen

Erhobene personenbezogene Daten

HINWEIS: Welche personenbezogenen Daten der antragstellenden Person oder dritten Person erhoben werden, hängt von verschiedenen Faktoren der Antragstellung ab und kann im Einzelfall variieren.

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer

Erhobene personenbezogene Daten von dritten Personen

  • Nachname, Vorname
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Festnetz- oder Mobilrufnummer
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Jagdscheinnummer

Hinweis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Lesen Sie zur Verarbeitung personenbezogener Angaben bitte unsere Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service.

Dokumente zum Dateiupload bzw. zur Vorlage

von der als Jagdaufseher:in zu bestätigenden Person sind folgende Dokumente vorzulegen, bzw. als Dateiupload bereitzustellen:

  • Erklärung zur körperlichen, geistigen und juristischen Befähigung, die Aufgaben als Jagdaufseher:in wahrzunehmen (Vorlage kann im Antragsverlauf erstellt werden)
  • gültiger Jagdschein der zu bestätigenden Person
  • Nachweis über den bestandenen Eignungstest für Jagdaufseher bei der BJV - Landesjagdschule
    Hier finden Sie Informationen zu den Lehrgängen an der BJV - Landesjagdschule, incl. Online-Anmeldung
  • Lichtbild (Passfoto) der zu bestätigenden Person

Mitgeltende Unterlagen

Die hier aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Antrags, deren Inhalt ausdrücklich akzeptiert werden muss.

Bitte lesen Sie diese Dokumente aufmerksam durch, laden Sie sie auf Ihr Gerät und speichern Sie sie zu Ihren Unterlagen.

Erläuternde Hinweise

Eine als Jagdaufseher:in angestellte Person muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

  • gültiger Jagdschein
  • fachliche Eignung
  • körperliche Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit

Fachliche Eignung kann begründet werden mit Nachweisen

  • über mehrjährige praktische Erfahrung in der Revierbetreuung
  • über die erforderlichen Kenntnisse der Aufgaben und Befugnisse als Jagdaufseher:in

In der Regel werden diese Kenntnisse durch das erfolgreiche Absolvieren eines Kurses, der auf die Tätigkeit des Jagdaufsehers ausgerichtet ist, nachgewiesen.

In den BJV-Landesjagdschulen und beim Bund Bayerischer Jagdaufseher e.V. werden entsprechende Lehrgänge mit Teilnahmenachweis durchgeführt.

Der Jagdaufseher erhält vom Landratsamt einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen mit gleich lautender Nummer. Der örtliche Zuständigkeitsbereich wird im Ausweis festgelegt. Das Dienstabzeichen ist bei Ausübung der Aufsichtstätigkeit nach außen sichtbar zu tragen.

 

Die zur Ausübung des Jagdschutzes Berechtigten sind befugt, Personen, die

  • in einem Jagdrevier unberechtigt jagen,
  • eine Zuwiderhandlung gegen jagdrechtliche Vorschriften begehen,
  • ohne Berechtigung hierzu zur Jagd ausgerüstet oder
  • außerhalb der zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege angetroffen werden,

zur Feststellunbg ihrer Personalien anzuhalten.
Bestätigte Jagdaufseher dürfen solchen Personen gefangenes oder erlegtes Wild, Waffen, Jagd- und Fanggeräte, Hunde und Frettchen sowie Beizvögel abnehmen.
Zum Jagdschutz bestellte Personen sind berechtigt, wildernde Hunde und Katzen zu töten.

 

Ihre Zustimmung zu den Datenschutzinformationen ist erforderlich

  • Damit wir Ihre Angaben verarbeiten können, müssen Sie in der Datenschutzerklärung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.
  • Klicken Sie auf "Zur Datenschutzerklärung", lesen Sie die Datenschutzinformationen zu diesem Online-Service aufmerksam durch und bestätigen Sie den Erhalt sowie die Lektüre der Datenschutzinformation, um mit der Meldung fortzufahren.
 

Erklärung zu Datenschutz und Datenverarbeitung

Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung können wir Ihre Daten nicht verarbeiten.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um die Datenschutzinformationen zu lesen und zu speichern.

Erklären Sie bitte im Anschluss Ihr Einverständnis durch Aktivieren der beiden unten aufgeführten Optionen.

Um die PDF-Datei anzuzeigen oder zu speichern, ist ein geeignetes Programm oder Browser erforderlich.

Auswahl des Anmeldeverfahrens

Online-Service mit Anmeldung mit der BayernID (empfohlen)

  • Melden Sie sich sicher mit Ihrer BayernID an.
    Verwenden Sie nach Möglichkeit eine Registrierung mit Vertrauensniveau "substantiell" (z. B. Elster- bzw. Authega-Zertifikat) oder "hoch" (z. B. mit Ihrem Personalausweis mit eID-Funktion).
  • Anmeldungen mit Benutzername / Passwort (Basisregistrierung) ersetzen nicht die Schriftform! Handschriftliche Unterschrift und Einreichung des Dokumentes in Papierform ist erforderlich!
  • Ihre Daten werden sicher und schnell aus Ihrem BayernID-Konto in die entsprechenden Felder übernommen.
  • Verwenden Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion oder Ihr Elster-Zertifikat zusammen mit Ihrer BayernID, um rechtsgültige Dokumente online zu erstellen.
  • Kosten für Drucker oder Scanner, Druck und Versand entfallen durch die schriftformersetzende Anmeldung mit Personalausweis oder Elster-Zertifikat.
  • Sparen Sie dadurch ebenfalls Zeit und Kosten für Besorgungsgänge.
  • Profitieren Sie von kürzeren Bearbeitungszeiten durch die elektronische Zustellung.
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular sicher und mit einem Klick an die richtigen Empfänger.
  • Mit Ihrer Zustimmung senden wir eine Zusammenfassung Ihrer Angaben an Ihren BayernID-Postkorb.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Verwenden Sie den Online-Service ohne Anmeldung

  • Die Absendung eines Dokumentes aus einem Online-Service ohne Anmeldung ist nicht schriftformersetzend!
  • Ausdruck, handschriftliche Unterschrift und analoge Einreichung des Dokuments sind für rechtsgültige Dokumente erforderlich!
  • Behördengänge sind ohne ausreichende Authentifizierung für rechtsgültige Dokumente in den meisten Fällen unvermeidbar!
  • Sie verzichten auf die Sicherheit des BayernID-Kontos.
  • Sie müssen Ihre Personendaten und weitere Informationen manuell eintragen.

Informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und im BayernPortal zur BayernID

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten aus der BayernID

Zur Aufsicht vorgesehene(s) Jagdrevier(e)

Hinweis

Erstellen Sie mit den bisher eingegebenen Daten ein vorausgefülltes Formular, das Sie von der zu bestätigenden Person vervollständigen, unterschreiben lassen und hier wieder hochladen können.

HINWEIS

Die von Ihnen Eingangs gewählten Optionen zu den Erklärungen zum Datenschutz wurden wie unten dargestellt übernommen.
Die Auswahl kann hier nicht mehr geändert werden.
Sollten Sie mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden sein, schließen Sie Ihr Browserfenster und leeren Sie den Verlauf Ihres Browsers.
Dabei werden Ihre Eingaben endgültig auch von Ihrem Gerät gelöscht.
Sollten Sie die den Online-Service später doch nutzen wollen, müssen Sie den Vorgang in jedem Fall erneut durchführen.

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekanntgegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mail-Adresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art. 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeuet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokumentes zum Abruf im Nutzerkonto – und nicht mit dem tatsächlichen Abruf des Dokumentes – zu laufen beginnen.

Die Einwillligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären. 

Bitte speichern Sie nach dem Absenden Ihrer Angaben das bereitgestellte Dokument auf Ihrem Gerät.

Nachdem Sie auf "Dokument jetzt senden" geklickt haben, werden Ihre Angaben übermittelt und es wird eine Zusammenfassung erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

Vielen Dank für Ihre Angaben. Einen kleinen Moment noch, bitte.

Ihre Daten werden übermittelt und eine Zusammenfassung wird erstellt.

Das kann einen Moment dauern.

Bitte warten Sie, bis eine Abschlussseite angezeigt wird.

Auf dieser Abschlussseite finden Sie einen Link, mit dem Sie die Zusammenfassung Ihres Antrags als PDF-Datei herunterladen können.

Vorabversion erstellen (Zwischenspeichern)

Erstellen Sie mit dieser Schaltfläche eine Vorabversion des Dokumentes, die Ihre eingegebenen Daten enthält.

  • Durch die Erstellung einer Vorabversion werden Ihre Daten gespeichert und der Vorgang vorerst beendet*.
  • Sie werden auf eine Abschlussseite weitergeleitet, von der Sie Ihre Vorabversion herunterladen können.
  • Sie können die Vorabversion z. B. zur Vorlage bei weiteren Personen speichern bzw. ausdrucken.

*Sie können später auf Ihren begonnenen Vorgang wieder zugreifen.
Dazu erhalten Sie zwei getrennte E-Mails:

  • Eine Mail enthält einen Link, über den Sie Ihren Online-Service mit Ihren Daten erneut aufrufen und bearbeiten können.
  • Eine weitere E-Mail enthält ein Passwort, das Sie für den Wiederaufruf Ihres bearbeiteten Online-Services benötigen.

Vorabansicht erstellen, E-Mail für weitere Bearbeitung erhalten

Sie können eine Vorabansicht erstellen, die Ihre eingegebenen Daten enthält. Die Vorabansicht wird Ihnen auf der folgenden Abschlussseite zum Download angeboten.

Laden Sie die Vorabansicht von der Abschlussseite herunter.

Sie erhalten eine Mail mit einem Link an die hier angegebene E-Mail-Adresse, über den Sie Ihren Online-Service mit Ihren Daten erneut aufrufen und bearbeiten können.

Der Link ist nur bis zur Erstellung einer neuen Vorabansicht oder bis zum endgültigen Absenden des Dokumentes gültig.

Zur Wiederaufnahme der Bearbeitung ist ein Kennwort erforderlich, das Sie in einer gesonderten E-Mail ebenfalls an die hier angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

Nach dem endgültigen Absenden des Dokumentes ist keine weitere Bearbeitung möglich.